Auf Trustpilot berichten Nutzer über negative Erfahrungen mit goldblum.ch. Darunter befinden sich Angaben zu Firmenmantelkäufen und finanziellen Verlusten. Solche Rezensionen dokumentieren Aussagen ihrer Verfasser; sie ersetzen weder Vertragsunterlagen noch eine unabhängige Prüfung der Vorgänge.
Was auf Trustpilot berichtet wird
Auf der am 30. Oktober 2026 abgerufenen Trustpilot-Seite beschreibt ein Rezensent einen Firmenmantelkauf für knapp 85.000 CHF und äußert Zweifel am wirtschaftlichen Zustand der Gesellschaft beim Kauf. Ein anderer Beitrag nennt einen Verlust von mehr als 50.000 CHF. Ein weiterer Rezensent beziffert seine Verluste auf über 190.000 CHF. Diese Angaben werden hier ausschließlich als unbestätigte Aussagen der jeweiligen Verfasser wiedergegeben. Bewertungen im Original auf Trustpilot.
Die Beiträge erlauben keine Addition zu einer verifizierten Gesamtschadenssumme. Ob Vorgänge zusammenhängen, sich überschneiden oder in sämtlichen Einzelheiten zutreffen, wurde für diesen Artikel nicht festgestellt. Trustpilot weist darauf hin, dass die Plattform die konkreten Behauptungen in Rezensionen nicht überprüft.
Ein eigener berichteter Schaden von etwa 45.000 EUR
Der Betreiber dieses Blogs gibt an, im Zusammenhang mit dem hier behandelten Fall einen Schaden von ungefähr 45.000 EUR erlitten zu haben. Der genaue Vertragsgegenstand, der Zeitraum, die Berechnung und Belege wurden für diese Veröffentlichung bislang nicht vorgelegt. Der Betrag ist eine Selbstauskunft des Betreibers, kein unabhängig festgestellter Schaden und keine gerichtlich zugesprochene Forderung.
Aus dieser Angabe wird insbesondere nicht abgeleitet, dass der Vorgang des Betreibers mit einem der auf Trustpilot beschriebenen Firmenmantelkäufe identisch ist.
Ist damit Betrug beim Firmenmantelkauf bewiesen?
Nein. Aus negativen Bewertungen und genannten Verlustbeträgen allein lässt sich ein bestätigter Betrug nicht ableiten. Dieser Beitrag trifft keine Feststellung über eine strafrechtliche Schuld von Goldblum and Partners AG oder Marcus Altenburg. Ein einschlägiges Urteil liegt dieser Veröffentlichung nicht vor.
Für eine Überprüfung müssten zumindest Vertragspartner, Leistungsbeschreibung, Zahlungen, Gesellschaftsunterlagen, Kommunikation und die jeweilige Reaktion des Anbieters nachvollziehbar vorliegen. Auch mögliche Gegenargumente und spätere Entwicklungen gehören zu einer vollständigen Darstellung.
Unternehmenssicht und fehlende Stellungnahme
Die Website goldblum.ch ist der eigene Auftritt des besprochenen Anbieters. Für diesen Artikel wurde keine gezielte Stellungnahme angefragt. Aus diesem Umstand wird weder Schweigen auf eine Anfrage noch eine Bestätigung der Beschwerden abgeleitet.
Warum dieser Blog die Berichte einordnet
Der Blog soll die öffentlich zugänglichen Quellen auffindbar machen und ihre Grenzen sichtbar halten. Er ist eine Veröffentlichung aus Betroffenenperspektive, keine unabhängige Nachrichtenredaktion. Bewertungen, Registerangaben und persönliche Aussagen bleiben getrennt. Neue nachprüfbare Informationen können die Einordnung verändern.
Quelle für die Rezensionen: Trustpilot, goldblum.ch, abgerufener Seiteninhalt vom 30. Oktober 2026. Die Plattform und die Verfasser können Inhalte nachträglich ändern.